Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung
in allen familienrechtlichen und erbrechtlichen Fragen.
Dazu gehören vor allem die sich aus Trennung
und Scheidung ergebenden Folgen wie:
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Probleme des Sorge- und Umgangsrechts |
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Unterhaltsansprüche für das Getrenntleben
und den Fall der Scheidung |
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Güterrechtliche Ansprüche und Vermögens-
auseinandersetzung |
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Ansprüche betreffend die eheliche Wohnung
und den Hausrat. |
Wir befassen uns auch mit Streitigkeiten im Zusammenhang
mit der Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Die vorbeugende Beratung durch Gestaltung von Eheverträgen und anderen
Vereinbarungen bildet einen weiteren Schwerpunkt.
Im Erbrecht übernehmen wir alle anfallenden Problemfälle.
Zu dieser Tätigkeit gehören außergerichtliche Lösungen
ebenso wie gerichtliche Auseinandersetzungen.
Ein Schwerpunkt ist auch hier die Beratung sowie die Gestaltung von Verträgen
und Testamenten. |