Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen und erbrechtlichen Fragen.

Dazu gehören vor allem die sich aus Trennung und Scheidung ergebenden Folgen wie:

Probleme des Sorge- und Umgangsrechts

Unterhaltsansprüche für das Getrenntleben
und den Fall der Scheidung

Güterrechtliche Ansprüche und Vermögens-
auseinandersetzung

Ansprüche betreffend die eheliche Wohnung
und den Hausrat.

Wir befassen uns auch mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Die vorbeugende Beratung durch Gestaltung von Eheverträgen und anderen Vereinbarungen bildet einen weiteren Schwerpunkt.
Im Erbrecht übernehmen wir alle anfallenden Problemfälle.
Zu dieser Tätigkeit gehören außergerichtliche Lösungen ebenso wie gerichtliche Auseinandersetzungen.
Ein Schwerpunkt ist auch hier die Beratung sowie die Gestaltung von Verträgen und Testamenten.