Der Schwerpunkt unser Arbeit liegt im

Familienrecht
Erbrecht

 


Seit 1965 steht Frau Justizrätin Elisabeth Momber vielen Menschen in schwierigen familiären Auseinandersetzungen engagiert und dadurch auch erfolgreich mit juristischer Beratung zur Seite.

Fragen von Trennung und Scheidung sind fast immer nicht nur menschlich schwer zu bewältigen, sondern auch sehr häufig wirtschaftlich von existentieller Bedeutung.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandantinnen und Mandanten in dieser schwierigen Situation verantwortungsbewusst zu beraten und zu vertreten.

Dabei denken wir in erster Linie an einvernehmliche kostengünstige Lösungen, wo sie sinnvoll und möglich sind. Eine engagierte Vertretung vor allen Familiengerichten ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Beratungen im Vorfeld sind sinnvoll und werden von uns mit großer Sorgfalt durchgeführt.

Wir sind zugelassen beim Landgericht Saarbrücken und dem Saarländischen Oberlandesgericht mit der Folge, dass wir bei allen Landgerichten, allen Oberlandesgerichten und bei allen Familiengerichten in Deutschland tätig werden können.


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